Touristenzentrum Zabakuck GmbH

Am See 1 

39307 Jerichow / OT Zabakuck

Geschäftsführerin: Cornelia Borner

 Tel:039348/928180 

 Fax:039348/928148

 E-Mail: info@touristenzentrum-zabakuck.de

 Amtsgericht:          Burg

 Handelsregister:    HRB 601-Stendal

 Umsatzsteuer-ID:  DE338681553

 Inhaltlich verantwortlich: Cornelia Borner

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen    

 

 

§ 1  Mit der schriftlichen Anmeldung zur

n     Nutzung eines oder mehrerer Bungalows

n     Nutzung eines oder mehrerer Caravan- bzw. Wohnmobilstellplätze

n     Aufstellung eines oder mehrerer Zelte

            erwirbt der/ die Anmeldende keinen Anspruch auf die Nutzung.

 

§ 2  Die Anmeldung für die Bungalownutzung/Stellplätze wird dann wirksam, wenn diese

       schriftlich durch die Touristenzentrum Zabakuck GmbH bestätigt wurde und die

       Anzahlung erfolgte.

 

       Diese Bestätigung enthält:

1.    Zeitraum der Nutzung / Anreise- und Abreisetag

2.    Anzahl der Stellplätze und Parzellen- / Bungalownummer

3.    Entgelt der Nutzung

4.    Höhe der Anzahlung

 

§ 3  Kurzcamper haben grundsätzlich keinen Anspruch auf einen bestimmten Stell-/

       Standplatz für Zelt oder mobilen Wohnwagen / Caravan. Erst mit der Zusage durch das

       berechtigte Personal der Touristenzentrum Zabakuck GmbH und der erfolgten Bezahlung

       am Anreisetag in der vollen Höhe einer Tagesgebühr gemäß Preisliste, entsteht der

       Anspruch.

 

§ 4  Bungalowbucher können am Anreisetag ab 15 Uhr den Bungalow beziehen. Am

       Abreisetag ist dieser bis 10 Uhr an das entsprechende Personal zu übergeben. Die

       Belegung des Bungalows richtet sich nach deren Auslegung.

 

       Ist eine Anreise zum gebuchten Termin nicht möglich, ist eine Stornogebühr zu zahlen.

       Die Stornogebühr bemißt sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts:

         3 Tage vor Anreise         50 %

       21 Tage vor Anreise         25 % des Gesamtpreises.

       Keine Rückzahlung erfolgt bei vorzeitiger Beendigung des gebuchten Aufenthaltes.

       Bei rechtzeitiger Absage ihrerseits wird ihnen die Reservierungsgebühr, abzüglich 50%

       Verwaltungskostenpauschale zurück erstattet. 

 

§ 5  Kurzcamper/ Bungalownutzer/Gäste der Dauercamper haben am Abreisetag der Übernachtungbis

       12 Uhr das Gelände der Touristenzentrum Zabakuck GmbH zu verlassen. Verlängert sich der

       Aufenthalt bis spätestens 22 Uhr, so ist ein Besucherentgelt zu entrichten.

 

§ 6  Die Touristenzentrum Zabakuck GmbH haftet nicht für Schäden durch Naturereignisse

       am Privateigentum oder der Gesundheit und des Körpers der Urlauber, Camper und

       Besucher.

       Eine Haftung wird ebenfalls nicht übernommen, wenn durch schuldhaftes Verhalten des

       Besuchers oder Urlaubers bzw. Campers der Schaden entstanden ist.

       Die Haftung der Touristenzentrum Zabakuck GmbH ist beschränkt bei versicherungs-

       pflichtigen Regulierungen gegenüber den Urlaubern, Campern oder Besuchern

wenn der Schaden bei der Benutzung der Anlagen  und Wege der Toristenzentrum

Zabakuck GmbH durch technische Mängel oder Vernachlässigung  

derVerkehrssicherungspflicht entstanden ist.

 

§ 7  Die durch die Touristenzentrum Zabakuck GmbH erteilte Erlaubnis zur Mitführung von

        Haustieren verpflichtet den Halter zur erhöhten Sorgfaltspflicht. Er hat zu garantieren,

        dass vom mitgeführten Haustier keine Gefahren für Leben und Gesundheit oder

        Belästigung der anderen Besucher/Urlauber/Camper des Touristenzentrums ausgeht.

        Für die mitgeführten Tiere haftet der Halter ausschließlich selbst. Der Halter hat

        Nachweise für die Haftpflichtversicherung und vorbeugende Gesundheitsschutz-

        maßnahmen - wie Impfungen der Tiere insbesondere gegen für den Menschen

        gefährliche und übertragbare Krankheiten mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

 

§ 8  Handelt ein Besucher / Urlauber / Camper  entgegen der durch Aushang

        bekanntgemachten Campingplatzordnung sowie gegen die im Gesetz oder in der  

        Ortssatzung geltenden Normen oder gegen die mündlich bzw. schriftlich erteilte

        Anordnung durch einen Bediensteten der Touristenzentrum Zabakuck GmbH im

        Zusammenhang mit der Nutzung der Einrichtungen zur Aufrechterhaltung von

        Sicherheit und Ordnung, so kann die Touristenzentrum Zabakuck GmbH unter Angabe

        der Gründe das bestehende Vertragsverhältnis fristlos kündigen und nach Hausrecht

        den / die Betroffenen sofort vom Platz verweisen. Alle entstehenden Kosten trägt der

        Verursacher.

 

§ 9  Bei Verdacht auf Erkrankungen, von denen Gefahr für die Gesundheit anderer Menschen

        ausgehen kann, ist das Hygienegesetz einzuhalten.

 

§ 10 Für Dauer- / Saisoncamper gelten im weiteren die besonderen Geschäftsbedingungen,

        die auf der Dauer- und Saisoncampinganmeldung dokumentiert sind.

 

§ 11 Der Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, das Amtsgericht Burg.

 

§ 12 Die aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.01.2011 bis auf

       Widerruf.

 

Zabakuck, den 27.01.2011

 

 

 

Staschull                                                                                                                                     Borner

Aufsichtsratsvorsitzender                                                                                                           Geschäftsführerin

 

 

Bei weiteren Anfragen bitte an das Touristenzentrum wenden.