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Touristenzentrum Zabakuck
Geschäftsführer: Bärbel Höschel
Sitz: Am See 39307
Zabakuck
Tel:0393489390
Fax:03934893921
E-Mail:
info@touristenzentrum-zabakuck.de
Amtsgericht: Burg
Eintragung
Handelsregister
HRB
601-Stendal
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Mit der schriftlichen Anmeldung zur
n
Nutzung eines oder mehrerer
Bungalows
n
Nutzung eines oder mehrerer
Caravan- bzw. Wohnmobilstellplätze
n
Aufstellung eines oder
mehrerer Zelte
erwirbt der/ die Anmeldende
keinen Anspruch auf die Nutzung.
§ 2 Die Anmeldung für die
Bungalownutzung/Stellplätze wird dann wirksam, wenn diese
schriftlich durch die
Touristenzentrum Zabakuck GmbH bestätigt wurde und die
Anzahlung erfolgte.
Diese Bestätigung enthält:
1.
Zeitraum der Nutzung / Anreise- und Abreisetag
2.
Anzahl der Stellplätze und Parzellen- / Bungalownummer
3.
Entgelt der Nutzung
4.
Höhe der Anzahlung
§ 3 Kurzcamper haben grundsätzlich keinen
Anspruch auf einen bestimmten Stell-/
Standplatz für Zelt oder mobilen
Wohnwagen / Caravan. Erst mit der Zusage durch das
berechtigte Personal der
Touristenzentrum Zabakuck GmbH und der erfolgten Bezahlung
am Anreisetag in der vollen Höhe
einer Tagesgebühr gemäß Preisliste, entsteht der
Anspruch.
§ 4 Bungalowbucher können am Anreisetag
ab 15 Uhr den Bungalow beziehen. Am
Abreisetag ist dieser bis 10 Uhr an
das entsprechende Personal zu übergeben. Die
Belegung des Bungalows richtet sich
nach deren Auslegung.
Ist eine Anreise zum gebuchten
Termin nicht möglich, ist eine Stornogebühr zu zahlen.
Die Stornogebühr bemißt sich nach
dem Zeitpunkt des Rücktritts:
3 Tage vor Anreise 50 %
21 Tage vor Anreise 25 %
des Gesamtpreises.
Keine Rückzahlung erfolgt bei
vorzeitiger Beendigung des gebuchten Aufenthaltes.
§ 5 Kurzcamper/ Bungalownutzer/Gäste der
Dauercamper haben am Abreisetag der Übernachtungbis
12 Uhr das Gelände der Touristenzentrum
Zabakuck GmbH zu verlassen. Verlängert sich der
Aufenthalt bis spätestens 22 Uhr, so ist
ein Besucherentgelt zu entrichten.
§ 6 Die Touristenzentrum Zabakuck GmbH
haftet nicht für Schäden durch Naturereignisse
am Privateigentum oder der
Gesundheit und des Körpers der Urlauber, Camper und
Besucher.
Eine Haftung wird ebenfalls nicht
übernommen, wenn durch schuldhaftes Verhalten des
Besuchers oder Urlaubers bzw.
Campers der Schaden entstanden ist.
Die Haftung der Touristenzentrum
Zabakuck GmbH ist beschränkt bei versicherungs-
pflichtigen Regulierungen gegenüber
den Urlaubern, Campern oder Besuchern
wenn der Schaden bei der Benutzung der
Anlagen und Wege der Toristenzentrum
Zabakuck GmbH durch technische Mängel oder
Vernachlässigung
derVerkehrssicherungspflicht entstanden
ist.
§ 7 Die durch die Touristenzentrum
Zabakuck GmbH erteilte Erlaubnis zur Mitführung von
Haustieren verpflichtet den Halter
zur erhöhten Sorgfaltspflicht. Er hat zu garantieren,
dass vom mitgeführten Haustier
keine Gefahren für Leben und Gesundheit oder
Belästigung der anderen
Besucher/Urlauber/Camper des Touristenzentrums ausgeht.
Für die mitgeführten Tiere haftet
der Halter ausschließlich selbst. Der Halter hat
Nachweise für die
Haftpflichtversicherung und vorbeugende Gesundheitsschutz-
maßnahmen - wie Impfungen der
Tiere insbesondere gegen für den Menschen
gefährliche und übertragbare
Krankheiten mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
§ 8 Handelt ein Besucher / Urlauber /
Camper entgegen der durch Aushang
bekanntgemachten
Campingplatzordnung sowie gegen die im Gesetz oder in der
Ortssatzung geltenden Normen oder
gegen die mündlich bzw. schriftlich erteilte
Anordnung durch einen Bediensteten
der Touristenzentrum Zabakuck GmbH im
Zusammenhang mit der Nutzung der
Einrichtungen zur Aufrechterhaltung von
Sicherheit und Ordnung, so kann
die Touristenzentrum Zabakuck GmbH unter Angabe
der Gründe das bestehende
Vertragsverhältnis fristlos kündigen und nach Hausrecht
den / die Betroffenen sofort vom
Platz verweisen. Alle entstehenden Kosten trägt der
Verursacher.
§ 9 Bei Verdacht auf Erkrankungen, von
denen Gefahr für die Gesundheit anderer Menschen
ausgehen kann, ist das
Hygienegesetz einzuhalten.
§ 10 Für Dauer- / Saisoncamper gelten im
weiteren die besonderen Geschäftsbedingungen,
die auf der Dauer- und
Saisoncampinganmeldung dokumentiert sind.
§ 11 Der Gerichtsstand ist, soweit
gesetzlich zulässig, das Amtsgericht Burg.
§ 12 Die aktuelle Fassung der
Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.01.2011 bis auf
Widerruf.
Zabakuck, den 27.01.2011
Staschull
Höschel
Aufsichtsratsvorsitzender
Geschäftsführerin
Bei weiteren Anfragen bitte an das Touristenzentrum
wenden.
Bei Problemen oder sonstigen Anfragen betreffend der
Seite, bitte unter der
E-Mail: ahdigiart@freenet.de melden.
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